Die Teilnahmebedingungen

1.
a) Zum Wettbewerb können nur abgefüllte Weine der Rebsorte Rheinriesling angestellt werden.

b) Zum Wettbewerb zugelassen sind Rheinrieslinge aus allen Anbaugebieten der Welt.Bei Weinen aus der Europäischen Union sind nur Weine mit geschütztem Ursprung, Qualitätsweine und Qualitätsweine mit Prädikat zugelassen. Drittlandsweine müssen mit einer näheren geografischen Angabe als der des Herkunftslandes bezeichnet werden.Drittlandsweine müssen mit einer näheren geografischen Angabe als der des Herkunftslandes bezeichnet werden.

2.
Weingüter, Winzergenossenschaften, Weinkellereien, Importeure und Fachgroßhändler können Rieslinge anstellen.

3.
Rieslinge, die angestellt werden, müssen einer der folgenden vier Kategorien zuzuordnen sein:

Kategorie I – trocken
bis 4 g Restzucker pro Liter oder Säure +2 g/l bis max. 10 g/l

Kategorie II – halbtrocken
bis 12 g Restzucker pro Liter oder Säure +10 g/l bis max. 19 g/l

Kategorie III – fruchtig & süß
bis 90 g Restzucker pro Liter

Kategorie IV – edelsüß
Edelsüße Spezialitäten über 90 g Restzucker pro Liter (Botrytis & Eiswein)

4.
Jeder Teilnehmer (siehe 2.) kann insgesamt maximal 3 Weine zum Wettbewerb anmelden.

5.
a) Zum Zeitpunkt der Anstellung müssen pro Wein
der Kategorien I bis III noch mindestens 600 Liter
der Kategorie IV noch mindestens 100 Liter vorrätig sein.
Für deutsche Qualitätsweine gelten die Mindestmengen nach § 30 Abs. 2 Weinverordnung (u.a. Qualitätsweine mind. 1.000 l, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein mind. 100 l, Auslese mind. 200 l, Spätlese, Kabinett oder Riesling Hochgewächs mind. 400 l, Weine der Bezeichnung "Selection" mind. 200 l).

b) Zum Zeitpunkt der Siegerehrung müssen von jedem Siegerwein (1.–3. Platz) (siehe 15.) noch mindestens 48 Flaschen vorrätig sein. Das Ministerium erwirbt bis zu 48 Flaschen für die Siegerehrung zum angegebenen EK.

6.
Jeder Wein muss mit einem vollständig ausgefüllten Weinpass angestellt werden. Der Teilnehmer versichert, dass die angestellten Erzeugnisse den weinrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Unrichtige Angaben bei der Anmeldung schließen den betreffenden Wein vom Wettbewerb aus. Bei vorsätzlich falschen Angaben werden sämtliche Erzeugnisse des Bewerbers vom Wettbewerb ausgeschlossen.

7.
Sollte ein Wein irrtümlich in einer falschen Kategorie angestellt werden, wird er entsprechend der Analysenwerte der korrekten Kategorie zugeordnet.

8.
Die Teilnahmegebühr beträgt bei 1 Wein 50 EUR, bei 2 Weinen 80 EUR und bei 3 Weinen 100 EUR. Die Anmeldung ist per Bankeinzug nur vom deutschen Konto, mit Vorauszahlung durch Kreditkarte oder durch Überweisung in Höhe der entsprechenden Teilnahmegebühr gültig. Bei Überweisung muss als Verwendungszweck die Weinpass-Seriennummer angegeben werden. Die Bankgebühren trägt der Ansteller. Anmeldungen ohne Weinpass oder Angaben zur Zahlungsweise können nicht berücksichtigt werden.

9.
Anstellungen werden bis 21. Mai 2010 angenommen.

10.
Von jedem Wein müssen 4 Flaschen (bzw. 5 bei Flaschen <0,5 l) in Begleitung des jeweiligen Weinpasses, Bankeinzugsermächtigung oder der Kreditkartenangaben an folgende Adresse geschickt werden:

WMS Weinevents & Marketing Services GmbH
best of riesling 2010
Budenheimer Weg 67, D-55262 Heidesheim

11.
Einsendeschluss der Weine ist der 21. Mai 2010. Spätere Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.

12.
Die Verkostung wird unter der Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz und der beteiligten Partner von internationalen Fachjurys durchgeführt.

13.
Alle angestellten Weine werden blind verkostet und nach dem internationalen 100-Punkte-Schema bewertet. Die Auswertung der Proben erfolgt durch neutrale Personen.

14.
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.

15.
In jeder Kategorie werden die Erst- bis Drittplatzierten sowie die besten 30% ausgezeichnet. Auf diese Platzierung kann auf dem Weinetikett hingewiesen werden, da es sich um einen offiziell anerkannten Wettbewerb handelt.

16.
Es werden folgende Sonderpreise vergeben

1. Die beste Riesling-Kollektion Voraussetzung: Anstellung von 3 Weinen, davon mind. einer in Kat. I

2. Bester Riesling aus der Neuen Welt in Kat. I oder Kat. II
Voraussetzung: Bewertung im Wettbewerb mit mind. 90 Punkten

3. Bester europäischer Riesling, der nicht aus deutschen Anbaugebieten stammt, in Kat. I oder Kat. II Voraussetzung: Bewertung im Wettbewerb mit mind. 90 Punkten

17.
Die Sieger der einzelnen Kategorien werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung im September 2010 geehrt.

Zeitplan des Wettbewerbs
Einsendung der Proben: bis 21. Mai 2010
Verkostung und Bewertung: 30. Juni, 01. und 05. Juli 2010
Abschlussveranstaltung/Siegerehrung: September 2010

 

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